Die Private Krankenversicherung muss im Rentenalter nicht unbedingt schlechter sein. Zwar zahlt auch bei den privat Versicherten die Rentenversicherung 50% der des Beitragssatzes, dieser allerdings auf Grundlage des gesetzlichen Beitrages. Der Beitrag für die private Versicherung kann allerdings deutlich höher sein und damit die 50% nicht die Hälfte der Kosten. Dafür hat der Privatversicherte allerdings einen großen Vorteil:
Der Betrag pro Monat ist fest, unabhängig von weiteren Einnahmen. Gesetzlich Versicherte müssen dagegen jede weitere Einnahme wie beispielsweise Miete, Privatrente, Direktversicherung oder auch Betriebsrente angeben, welche dann mit zur Berechnung der Krankenkassenbeiträge herangezogen werden. Selbst Zinsen fallen unter die Berechnung. Wer aufgrund späterer Einkünfte im Ruhestand einen Wechsel überlegt, der sollte beachten, das privat Versicherte seit 2007 nicht mehr zurück in die gesetzliche Krankenkasse können. Das für und wieder sollte sorgsam abgewogen werden, denn die im Alter häufig zunehmend höheren Beiträge der PKV müssen auch bezahlt werden können. Kann man es nicht, ist man als Versicherter der Privaten Krankenversicherung gezwungen, in den Standard-Tarifzu wechseln. Der Beitrag beim Standard-Tarif darf nicht höher sein als der jeweils aktuelle Höchstsatz der gesetzlichen Krankenversicherung.