Witwen und Witwer können beim Tod des Ehepartners schnelle Hilfe von der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten.
Hierzu müssen sie innerhalb von dreißig Tagen nach dem Tod des Ehepartners beim Renten Service der Deutschen Post AG einen Vorschuss auf die Witwen- oder Witwerrente beantragen. Der Hinterbliebene erhält dann den dreifachen Satz des letzten Rentenbetrages in einer Summe als Überbrückungshilfe. Es handelt sich hierbei also um eine vorgezogene Rentenzahlung der kommenden 3 Monate, quasi ein Vorschuss.
Zusätzlich zum Antrag muss noch ein weiterer formeller Rentenantrag bei der Rentenversicherung gestellt werden.