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Kindererziehung steigert die Rente. Für den Jahrgang bis 1991 werden das
erste Jahr, für Jahrgänge ab 1992 die ersten drei Jahre nach der Geburt
angerechnet.
Dabei werden für die Berechtigten das jeweilige
Durchschnittseinkommen aller Versicherungsnehmer welches zur Zeit bei
rund 32.000 Euro liegt angenommen. Somit ergibt sich eine monatliche
Rentensteigerung von 27,30 Euro / 24,13 Euro (Alte / Neue Bundesländer) für ein
Jahr Kindererziehung. Zugeordnet wird dies demjenigen Elternteil, welcher die
Kindererziehung übernommen hat.
Nach statistischen Zahlen der Rentenversicherung
Stand 12.2009 wurde 97 Prozent der Kindererziehung für Frauen und nur 3 Prozent
für Männer für die Rentenversicherung angerechnet.