Die Umstellung auf ein gesetzliches Renteneintrittsalter auf 67 Jahre für eine abschlagsfreie Rente geschieht dynamisch. Das bedeutet, dass ab 2012 sich das Regelrenteneintrittsalter für den Geburtsjahrgang 1947 um einen Monat, für den Jahrgang 1948 um zwei Monate usw. verlängert, bis schließlich der Jahrgang 1964 mit 67 Jahren in Rente geht.
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